IMPRESSUM
Gassner Mülltransport GmbH
Gewerbestraße 1
5723 Uttendorf / Pzg.
Tel.: +43 (0) 65 63 / 84 10 | Fax: +43 (0) 65 63 / 84 10 4
Email: office@gassner-entsorgung.at
UID-Nr.: ATU 33 56 97 05
Firmenbuch-Nr.: 55 329 t
Gerichtsstand: BG 5700 Zell am See
Bankverbindung: RB-Zell am See
BLZ 351000 | Kto-Nr.: 01.058544
AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Fa. Gassner Mülltransport GmbH lauten wie folgt:
1. Allgemeines:
Unsere Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller von uns erbrachten
Leistungen, jedes von uns erstellten Anbotes sowie jedes mit uns geschlossenen Entsorgungs-
vertrages. Sie gelten ohne besonderen Hinweis auch für nachfolgende Anbote
und Verträge. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
2. Haftung:
Für die Aufstellung von Containern auf Grund und Boden des Auftraggebers bzw.
auf von ihm als Aufstellungsort angewiesenen Fremdgrund trifft uns keine Haftung.
Falls wir von Dritten in Anspruch genommen werden, hat uns der Auftraggeber
schad- und klaglos zu halten. Das gilt insbesondere auch für Flurschäden und
Straßenverschmutzungen. Der Auftraggeber haftet für die unbehinderte Zufahrts-
möglichkeit auf befestigten Grund zum Aufstellungsort und hat er für ausreichenden
Platz vor und um den Container zu sorgen, damit die Abholung ohne Schwierigkeiten
durchgeführt werden kann. Abholfahrten, die aufgrund mangelnder räumlicher
Verhältnisse oder wegen unsachgemäßer Befüllung, zB Überfüllung oder Befüllung mit
ungeeigneten und nicht angekündigten Abfällen nicht durchgeführt werden können,
werden von uns in Rechnung gestellt. Wartezeiten werden ebenfalls gesondert
verrechnet. Sind Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufzustellen, haftet der
Auftraggeber für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und obliegt ihm
die Absicherung der Container nach den straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen
in Frage kommenden Vorschriften. Entsteht durch die unsachgemäße Befüllung der
Container mit nicht vereinbarten, insbesondere gefährlichen, chemisch reagierenden
oder brennenden Abfällen Schäden an unseren Behältern, Fahrzeugen oder Anlagen
haftet hierfür der Auftraggeber zwar auch dann, wenn infolge mangelnder Absicherung
der Container die Befüllung durch Dritte, unbefugte oder ungeeignete Personen erfolgt
ist. Nötige Hallen- und oder Containerreinigungen bzw. Auspumpen der Ölabscheider
werden je nach Zeitaufwand verrechnet.
3. Sammelbehälter:
Die von uns aufgestellten Sammelbehälter (Mulden und Container) verbleiben, so nichts
anderes vereinbart, in unserem Eigentum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese
Behältnisse sorgfältig zu verwahren und pfleglich zu behandeln und uns im Falle einer
Beschädigung durch ihn oder Dritte den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die
Behälter dürfen nur bis zu der von uns angegebenen Inhaltsgröße und mit den
vereinbarten Abfällen befüllt werden. Für Um- und Abladung wegen Überfüllung oder
nicht sachgerechter Befüllung der Behälter haftet der Auftraggeber. Bei spezifisch
schwerem Material ist mit uns abzuklären, in welchem Maß eine Beladung möglich ist.
Auf jeden Fall muss für uns die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-
ordnung beim Transport der Behältnisse gewährleistet sein. Im Falle einer Überladung
kann die Fa. Gassner Mülltransporte den Abtransport verweigern.
4. Abfälle:
Der Auftraggeber hat über die Art und Zusammensetzung der Abfälle genaue Auskünfte
zu geben. Die Abfälle werden beim Abladen auf unserem Betriebsgelände oder in der
dafür bestimmten Behandlungsanlage überprüft und wird die entsprechende Einstufung
vorgenommen. Im Zweifel werden wir Sofortbilder anfertigen. Der Auftraggeber unterwirft
sich dem Ergebnis unserer Einstufung, sofern er nicht ausdrücklich eine andere
Vorgangsweise vorschlägt und dafür auch die Kosten übernimmt. Der Abfall bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Abfallverursachers bzw. –besitzers!
Nach erfolgter Abholung, Übernahme und Zahlungseingang geht auch das Eigentum
an den Abfällen an uns über.
5. Rechtliche Grundlagen:
Die Übernahme und weitere Behandlung der Abfälle erfolgt nachweislich gemäß dem
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), sowie dem Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz (S AWG),
explizit der nach §§ 5 u. 6 S AWG, LBG. Nr. 35/1999, geltenden Standards.
Der Abfallbesitzer beauftragt die Fa. Gassner Mülltransporte GmbH in erster Linie als Transporteur.
Eine Übernahme der Abfälle erfolgt auf Basis unserer Einstufung der Abfälle (in Schlüsselnummern lt. Ö-Norm S 2100).
Die Fa. Gassner Mülltransporte GmbH übernimmt – wenn nichts anderes vereinbart ist -
keinerlei gefährliche Abfälle = Abfälle die im § 5 Deponieverordnung, gem. Artikel 1, Abs. 4 d.
Richtlinie 91/689/EWG als gefährliche Abfälle angeführt sind.) Somit erfolgt keine Übernahme
des Eigentums an gefährlichen Abfällen!
6. Termine:
Die von uns genannten Termine sind Zirka-Termine. Im Falle einer Verzögerung ist der Auftraggeber
nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche zu erheben.
7. Preise:
Die von uns genannten Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise! Die Preise sind
freibleibend. Änderungen der Kalkulationsgrundlagen berechtigen uns zu Preisänderungen.
Die angegebenen Transportpreise unterliegen den jeweiligen Preisschwankungen der Tarif-
empfehlung für den Güterverkehr, herausgegeben von der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft, Fachverband für den Güterverkehr.
8. Fakturierung:
Von uns gestellte Rechnungen sind binnen 5 Arbeitstagen (ab Posteingangsdatum) zu prüfen. Rechnungs-
korrekturen werden ausschließlich innerhalb dieser Prüfungsfrist akzeptiert.
9. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind - je nach vereinbarter Zahlungskondition - prompt bzw. spätestens binnen
30 Tagen und ohne Abzug zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges, sind wir zur Verrechnung
von Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche mit der
Einbringlichmachung der Forderung entstehenden Kosten, insbesondere auch Mahnspesen und Kosten
anwaltlicher Mahnschreiben zu ersetzen. Zahlungen sind auf das auf der Rechnung angeführte Konto
zu leisten. Unsere Fahrer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen,
welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist 5723 Uttendorf/Pzg.,
Gerichtsstand ist 5700 Zell am See.
